publish-Books.de
Besondere Geschäftsbedingungen für
Autorenverträge
§ 1 Begriffsbestimmungen und Allgemeines
Diese besonderen Geschäftsbedingungen für
Autorenverträge gelten für den Vertrieb von Werken durch
die tredition GmbH über unsere Geschäftssparte
publish-Books. Sie gelten ergänzend zu den allgemeinen
Geschäftsbedingungen von tredition (abrufbar unter http://www.publishboox.com:80/misterinfo/Home/TermsReader.aspx),
welche Vertragsgrundlage für die Nutzung von publish-Books
sind und auch für Werkangebote gelten, soweit sie diese
besonderen Geschäftsbedingungen keine abweichende oder
zusätzliche Regelung vorsehen. Diese besonderen
Geschäftsbedingungen gelten für alle
Autorenverträge. Begriffsbestimmungen, Definitionen, Daten und
Adressen stimmen mit den Angaben in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von tredition überein.
§ 2 Annahme von Werken
(1) Mit der Übermittlung eines Werkes zum Zweck der
Veröffentlichung und des Vertriebs über publish-Books
macht der Nutzer (in diesem Fall als "Autor" bezeichnet) tredition
das Angebot, den Vertrieb des Werkes zu übernehmen. Der
Autorenvertrag kommt mit Annahme durch tredition zustande.
(2) tredition ist nicht verpflichtet, Werke anzunehmen.
tredition ist berechtigt, die Aufnahme von Werken in das Angebot
von publish-Books ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die
Annahme des Angebots vom Nachweis der Berechtigung des Autors an
dem Werk abhängig zu machen.
(3) Möchte der Autor während der Laufzeit des
Autorenvertrages für ein Werk eine zusätzliche
Vertriebsform auswählen (z.B. ein bislang nur als e-Book
angebotenes Werk auch als print-Book veröffentlichen), so ist
ein neuer eigenständiger Autorenvertrag abzuschließen.
Gleiches gilt für die Veröffentlichung von
Überarbeitungen bereits veröffentlichter Werke
(Neuauflage).
(4) Der Autor ist verpflichtet, ihm etwaig übermittelte
Probeabzüge und Muster unverzüglich nach Zugang
honorarfrei zu prüfen und zu korrigieren und hiernach die
Druck- bzw. Veröffentlichungsfreigabe zu erklären.
Erklärt der Autor nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab
Überlassung des zur Prüfung übermittelten Musters
die Freigabe oder etwaige Beanstandungen, gilt seine Freigabe als
erteilt. Nachträgliche Änderungen bereits vereinbarter
Gestaltungen sind nur mit beiderseitiger Zustimmung
möglich.
(5) Sofern zwischen Autor und tredition keine abweichende
Vereinbarung in Textform getroffen ist, legt tredition die
jeweiligen Druck- und Auflagenvolumina nach billigem Ermessen
fest.
§ 3 Rechtseinräumung
Eine von den Regelungen dieses § 3 abweichende
Rechtseinräumung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3.1 Verwertungsrechte
(1) Der Autor räumt tredition für die Dauer des
Autorenvertrages das ausschließliche (d.h. alleinige),
räumlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung
und Verbreitung (Verlagsrecht) für alle Auflagen des Werkes
ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen und alle
Ausgabeformate (z. B. e-Book, audio-Book, print-Book) ein. Die
Rechtseinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur
öffentlichen Zugänglichmachung, zur Vervielfältigung
und zur Bereitstellung des Werkes im Internet, in Mobilfunknetzen
und anderen Netzen/Netzwerken wie bspw. geschlossenen
Online-Diensten oder W-LAN-Netzen, z.B. durch Bereitstellung zum
Download, im Wege des Streaming oder auf andere Weise.
(2) Der Autor räumt tredition für die Dauer der
Einräumung des Verlagsrechts außerdem folgende
ausschließliche Rechte ein:
- Das Recht zur Aufzeichnung, Speicherung und Übertragung
des Werkes in maschinenlesbarer, insbesondere elektronischer
Form;
- Das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere
durch fotomechanische, elektronische oder ähnliche Verfahren
(z. B. Fotokopie);
- Das Recht zur Übertragung auf Trägermaterial zur
digitalen Wiedergabe (Speichermedien wie CD-ROM und Ähnliches)
und zu dessen Verwertung;
- Das Recht zur Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des
Werkes (insbesondere die Bearbeitung bzw. Integration des Covers,
Seitenzahlen einfügen und Formatierungen sowie elektronischer
Druckvorlagen ("Druckmaster");
- Das Recht, eine Anpassung des Werkes auf heutige und
künftige Lesesysteme vorzunehmen;
- Das Recht, das Werk in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder
in Speicher ähnlicher Art (z. B. Internet) einzubringen, und
das Recht, das eingebrachte Werk elektronisch oder in
ähnlicher Weise zu übermitteln;
- Das Recht des auszugsweisen Vorabdrucks und Nachdrucks, auch in
Zeitungen oder Zeitschriften;
- Das Recht, Endkunden ein Anschauen von Ausschnitten des Werkes
oder des gesamten Werkes vor dem Kauf (Pre-Viewing) kostenlos in
allen Verkaufsplattformen zu gestatten;
- Das Recht zur Aufnahme von Teilen des Werkes in
Anthologien;
- Das Recht zur Veranstaltung von Buchgemeinschaftsausgaben;
- Das Recht zur Verbreitung von Textteilen des Werkes als
Leseprobe;
- Das Recht, das Werk in für alle jetzt oder in Zukunft
erhältliche Endgeräte (bspw. Kindle, Sony Reader, iPad
etc.) verständliche Dateiformate und Codes (insbesondere
"ePub"-, "Mobipocket"- und andere Dateiformate) umzuformatieren
sowie die Werke in Abstimmung mit dem Autor in sonstiger Form zu
bearbeiten, insbesondere Bestandteile auszublenden, mit Text-,
audio-, visuellen, audio-visuellen und/oder interaktiven Elementen
(auch solchen Dritter) zu verbinden;
- Das Recht, das Werk in Teilen (z. B. kapitelweise) zu
verkaufen;
- Das Recht zur Vergabe von Lizenzen zur Ausübung der oben
stehenden Nebenrechte;
(3) Der Autor räumt tredition auf besondere Anforderung von
tredition für die Dauer des Hauptrechts alle durch die
Verwertungsgesellschaft Wort wahrgenommenen Rechte nach deren
Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan zur gemeinsamen
Einbringung ein. Bereits abgeschlossene Wahrnehmungsverträge
bleiben davon unberührt.
(4) Die Berechtigung umfasst neben dem Vertrieb im Rahmen des
unter der Domain "publish-Books.de" und anderen Internetadressen
abrufbaren Angebots und den zu publish-Books gehörigen
Unterseiten (z. B. http://www.publishboox.com:80/misterinfo)
und anderen Internetportalen von tredition (insbesondere
"tredition.de") auch den Vertrieb über Kooperationspartner von
tredition (z. B. Amazon). Der Umfang der
Vertriebstätigkeit über die konkret vereinbarten
Vertriebsmaßnahmen hinaus liegt im Ermessen von
tredition.
(5) Der Autor räumt tredition das Recht ein, die tredition
vom Autor eingeräumten Rechte zum Zweck des Vertriebs auch den
Kooperationspartnern von tredition einzuräumen.
(6) Sollten Thema und Inhalt des Werkes vom Autor für
Fernseh- oder Filmproduktionen verwendet werden, ist tredition
hierüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Die Rechte an
Verfilmungen für Kino und Fernsehen werden vom Autor und
tredition gemeinsam wahrgenommen und bedürfen zur Vergabe an
Dritte gesonderter Vereinbarungen.
3.2. Vermarktung über Dritte;
Gemeinschaftsvermarktung
tredition vermarktet Werke online und offline auch über
ausgewählte Partner (z. B. Amazon Search Inside oder
Google Book Search, den Buchhandel oderPay-per-View-Anbieter) sowie
über Kooperationspartner, welche Internet-Angebote im eigenen
Look and Feel betreiben und hierbei auch die bei publish-Books
angebotenen Werke vermarkten oder bewerben. Der Autor räumt
tredition das Recht ein, Cover, Leseproben, Titel oder sonstige
werkbezogene Inhalte (insbesondere auch das Werk selbst) im Rahmen
von Präsentationen, auf Webseiten von Kooperationspartnern
und/oder in E-Mails zur Vermarktung des Werkes oder zur
Eigenwerbung selbst und/oder durch Dritte zu nutzen, insbesondere
das Werk zu diesen Zwecken zu vervielfältigen, öffentlich
zugänglich zu machen und/oder zu verbreiten, hierbei den Namen
bzw. das Pseudonym des Autors zu nennen und den Partnern die zur
Umsetzung erforderlichen Rechte einzuräumen.
Ist im Rahmen der Veröffentlichung vorgesehen, dass ein
Dritter Herausgeber des Werkes sein soll, ist der Autor damit
einverstanden, dass der Herausgeber auf dem Cover des Buches sowie
im Impressum als solcher Erwähnung findet.
3.3 Werbung
(1) tredition hat das Recht, Werbung in der digitalen Form des
Werkes (z. B. e-Book oder audio-Book), in der Lese- und/oder
Hörprobe für das entsprechende e-Book, audio-Book oder
print-Book aufzunehmen und/ oder Werbung durch Kooperationspartner
im Umfeld der Werbung für das Buch zuzulassen.
(2) tredition ist befugt, den Autor in der Eigenwerbung für
tredition sowie im Rahmen der Bewerbung der vom Partner
eingereichten Werke zu nennen.
§ 4 Internationale Standardbuchnummer (ISBN)
Bei tredition verlegte Werke erhalten eine ISBN. Diese ISBN ist
ausschließlich der Nutzung durch tredition vorbehalten.
§ 5 Preis und Autorenvergütung
5.1 Berechnung
(1) Der Autor legt den Endverkaufspreis für seine Werke
selbst fest. Der Endverkaufspreis muss zumindest die Kosten
für die Herstellung, Logistik und den Handelsrabatt decken und
enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Autor kann den
Endverkaufspreis für sein zu veröffentlichendes Werk auf
http://www.publishboox.com:80/misterinfo/ProvisionCalculator.aspx
selbst errechnen. Ein etwaig zusätzlich mit dem Autor
vereinbarter Veröffentlichungskostenbeitrag (Deckungsbeitrag)
bleibt unberührt.
(2) Der Preis ist in Euro und Cent anzugeben. Bruchteile von
Cents sind nicht wählbar. tredition hat das Recht, den
Endverkaufspreis für Online-Angebote und/oder
Online-Vertriebsplattformen von Vertriebspartnern um bis zu 20 %
des vom Autor vorgesehenen Preises anzupassen, um den generellen
Anforderungen der jeweiligen Vertriebspartner an die
Preisgestaltung zu entsprechen (z. B. die Vorgabe des
Vertriebspartners, dass Endverkaufspreise auf xx,99 € enden
müssen).
(3) Die effektive Provision des Autors für das jeweilige
Werk ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen
Provisionsberechnung. Der Autor kann sich seine individuelle
Provision für ein zu veröffentlichendes Werk auf
http://www.publishboox.com:80/misterinfo/ProvisionCalculator.aspx
selbst errechnen. Mit der Provision sind sämtliche
vertragsgemäßen Werknutzungen, Nutzungsrechte und
Leistungen des Autors abgegolten.
(4) Vorbehaltlich einer anderweitig schriftlich mit dem Autor
getroffenen Absprache besteht kein Anspruch auf eine
Mindestprovision oder das Erreichen bestimmter Absatzzahlen.
(5) Provisionen werden - nur -für auf tatsächlich
eingegangene Zahlungen für den Erwerb des Werkes bzw. seiner
Vervielfältigungsstücke fällig. Direkte
Verkäufe (also Verkäufe über den Online-Buchshop auf
"publish-Books.de" und den zu publish-Books gehörigen
Unterseiten (z. B. http://www.publishboox.com:80/misterinfo)
werden dem Autor direkt als "Verkaufte Exemplare" im
Provisionskonto gutgeschrieben. Verkäufe über die
übrigen Buchhandelswege (z. B. über Barsortimente
oder den Einzelhandel) werden als "Exemplare in Auslieferung" auf
dem Provisionskonto verbucht. Nach sechs Monaten wird der Verkauf
als "Verkaufte Exemplare" umgebucht.
(6) Erhält tredition Remissionen des Werkes, verringert
sich der Provisionsanspruch des Autors entsprechend. Die
Rückerstattung erfolgt - soweit möglich - durch
Verrechnung auf dem Provisionskonto des Autors, sofern keine
ausreichende Deckung vorhanden ist durch Nachberechnung
gegenüber dem Autor. Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte
Provisionen sind dann vom Autor zurückzuerstatten.
5.2 Abrechnung und Auszahlung
(1) Der Autor kann seinen Provisionsanspruch in seinem
Provisionskonto unter http://www.publishboox.com:80/misterinfo/myAccount/
einsehen.
Der Autor erhält von tredition am Anfang eines jeden
Kalendermonats eine Provisionsabrechnung für den jeweils
vorangegangenen Kalendermonat. tredition zahlt die Provision zzgl.
eventuelle gesetzliche Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen nach
Abschluss des Kalendermonats an den Autor aus (Beispiel: die
Provision für Juni wird spätestens zum 30. Juli
ausgezahlt).
Die Abrechnung
enthält zumindest die Bezeichnung des Werkes, die Summe der
erzielten Verkaufserlöse und die sich daraus ergebende
Provision des Autors. Die Herausgabe personenbezogener Daten der
Erwerber ist ausgeschlossen.
(2) Die Provision wird innerhalb von 30 Tage nach
Provisionsabrechnung auf ein Konto des Autors bei einem
Zahlungsdienstleister ausgezahlt. Der Autor kann den
Zahlungsdienstleister (derzeit Bankverbindung oder Paypal) in
seinem Nutzerkonto auswählen. Zur Auszahlung an dort nicht
genannte Zahlungsdienstleister ist tredition nicht verpflichtet.
Alle eventuell entstehenden Transaktionskosten trägt der
Autor.
(3) Sollte der Autor die vertragsgegenständlichen Werke
zusammen mit Literatur-Partnern erstellt haben, so kann er
tredition damit beauftragen, in seinem Namen die vereinbarte
Nettovergütung an die Literatur-Partner auszuzahlen. Die
Verrechnungsaufforderung (also die Aufforderung an tredition zur
Auszahlung der Nettoprovision an den Literatur-Partner und
Verrechnung mit der Provision des Autors, der die Differenz
erhält) kann im Rahmen des Bucherstellungsprozesses erteilt
werden.
§6 Dauer und Kündigung des Autorenvertrages
(1) Der Autorenvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die
Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre ab Abschluss des
Autorenvertrages.
Beide Parteien können den Autorenvertrag nach Ablauf der
Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats kündigen. Die Kündigung hat seitens des
Autors durch Löschung des Nutzerkontos (die Löschung
erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit) oder durch schriftliche
Mitteilung an die tredition GmbH, Mittelweg 177, 20148 Hamburg zu
erfolgen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. tredition und dem Nutzer
steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn
tredition den Betrieb der Internetplattform einstellt. In diesem
Fall wird tredition den Nutzer schnellstmöglich informieren
und ihn auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
(3) Im Falle der Kündigung des Autorenvertrages ist
tredition zum Abverkauf der zum Wirksamwerden der Kündigung
noch vorhandenen Werke bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages
zuzüglich weiterer 6 Monate zu den insoweit fortgeltenden
Bedingungen des Autorenvertrages berechtigt. Der Autor ist zum
Vorkauf zum Eigenexemplarpreis berechtigt.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Rechte Dritter
Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über
die urheberrechtlichen Autorenrechte und alle weiteren Rechte an
den Werkinhalten zu verfügen und dass er bisher keine
Vereinbarungen getroffen bzw. Verfügungen vorgenommen hat und
auch nicht treffen bzw. vornehmen wird, die der Verwertung seines
Werkes über publish-Books entgegenstehen. Dies gilt
insbesondere auch für Abbildungen und Werke etwaig
eingebundener Literatur-Partner. Der Autor versichert, die
Zustimmung aller etwaig am Werk beteiligten Personen zur
Rechtseinräumung an deren Beiträgen gemäß den
Bestimmungen dieser eingeholt zu haben.
7.2. Inhalte
Der Autor gewährleistet, dass die von ihm zum Vertrieb
über publish-Books angebotenen Werke nicht gegen geltendes
Recht, Rechte Dritter oder andere anwendbare Rechtsvorschriften
verstoßen und frei von pornografischen,
jugendgefährdenden, rassistischen oder gewaltverherrlichenden
Inhalten sind. Der Autor hat tredition bei der Einreichung eines
Werkes auf Inhalte hinweisen, welche explizite Beschreibungen
und/oder Darstellungen von Gewalt oder sexuellen Inhalten
enthalten.
7.3 Freistellung
Der Autor hält tredition von allen Schäden und
Aufwendungen frei, die durch die Verletzung Rechter Dritter oder
der Anforderungen dieses § 7 durch Werke des Autors
entstehen.
Stand: September 2010
© tredition GmbH
Nachdruck und Verwendung dieser AGB zur Gänze oder in
Teilen ist untersagt.